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Editorial   Magazin Magazin, Ausgabe 332, erschienen am 07.08.2005

Magazin  Ausgabe 332
Werner Popken
Editorials  Editorial

Hufbeschlag



In der letzten Woche haben wir eine wunderbare Geschichte über die Heilung eines Pferdes lesen können, das bereits auf dem Weg zum Schlachter war (EquiVoX-Link Hufrollenentzündung). Die Autoren haben sich mit aller gebotenen Vorsicht und Umsicht einer Methode bedient, die ganz allgemein als umstritten gilt.

Nun muß man nicht unbedingt streiten, wenn man Erfahrungen sammeln kann. Im vorliegenden Fall waren diese uneingeschränkt positiv. Damit entfällt die Streitgrundlage. Möchte man meinen, aber die Wirklichkeit ist etwas komplizierter. Es gibt verschiedene Interessengruppen, die jeweils gegeneinander arbeiten. Der Pferdebesitzer steht sozusagen im Kräftefeld dieser Interessengruppen.

Die Schlachtordnungen sind kompliziert, aber die erste und grundlegende Entscheidung lautet: Eisen oder Barhuf? Im Bereich des Turnierwesens sind Eisen üblich und teilweise vorgeschrieben, möglicherweise sogar grundsätzlich vorgeschrieben – ich bin da gar nicht informiert. Es wundert mich allerdings schon, wenn ich die schweren Kaltblüter mit den schweren Eisen auf der Sandbahn rennen sehe. Das muß nun wirklich nicht sein.

Der Eisenbeschlag hat eine lange Tradition, aber inzwischen gibt es auch andere Traditionen. Zahlen sind mir nicht bekannt, aber ich würde schätzen, daß deutlich mehr als die Hälfte aller Pferde in diesem Lande barfuß gehen. Mehrere Berufsrichtungen haben sich herausgebildet, die sich der Pflege und Problemkorrektur am Huf widmen.

Nun ist dieses mehr oder weniger friedliche Miteinander gründlich gestört. Die Bundesregierung plant, eine neue gesetzliche Regelung einzuführen. Die amtliche Bezeichnung lautet: "Entwurf eines Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften"

Die FN hat sich dazu gerade erst geäußert:

Warendorf (fn-press). Für den vorliegenden Entwurf zur Reform des Hufbeschlaggesetzes sprach sich jetzt Dr. Hanfried Haring, Generalsekretär und Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), aus. "Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, um das Wissen und die Ausbildung der im Hufbeschlag tätigen Menschen deutlich zu verbessern. Und je besser diese Menschen ausgebildet und geprüft sind, um so besser ist es auch für unsere Pferde", so Haring. Begrüßt wird das neue Hufbeschlaggesetz, über das der Bundesrat in den nächsten Wochen in dritter Lesung zu beraten hat, auch von der Bundestierärztekammer, die sich von der Gesetzesreform auch wesentliche Verbesserungen im Bereich des Tierschutzes verspricht. T.H.

Weitere Informationen zur Reform des Hufbeschlaggesetztes sind abrufbar unter der Internet-Adresse:  www.edhv.de
 FN für Reform des Hufbeschlaggesetzes

Dieser Äußerung des Generalsekretärs ist in meinen Augen fahrlässig. Es geht ganz klar um Interessen, und die Interessen der Hufschmiede, also der Leute, die mit Eisen umgehen, werden durch das Gesetz einseitig gestärkt. Alle anderen Berufe müssen nämlich nach der Planung des Gesetzes zukünftig die Berufsausbildung des Hufbeschlagschmieds absolvieren, auch wenn sie gar nicht beabsichtigen, Eisen zu verwenden.

Diese offensichtliche Tendenz, unliebsame Konkurrenz entweder auszugrenzen oder zu drangsalieren, unter Tierschutz zu subsumieren, ist unlauter. Dabei wäre es die Pflicht der FN gewesen, im Interesse sämtlicher Pferdebesitzer ausgewogen und vermittelnd tätig zu werden. Die Berufsbilder, die sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben, sind ja nicht von ungefähr entstanden, sondern weil sie ein dringendes Bedürfnis erfüllen. Ein Bedürfnis, das die herkömmlichen Hufschmiede in dieser Form nicht haben befriedigen können. Andernfalls wäre es gar nicht zu der fortgeschrittenen Entwicklung gekommen, die jetzt gekippt werden soll.

Die meisten betroffenen Verbände bzw. betroffenen Menschen, denn nicht immer sind diese auch gleich verbandsmäßig organisiert, zeigen sich angesichts dieser Bedrohung verunsichert. Auf der Seite der BESW finden Sie Stellungnahmen, wie sie in der Presse veröffentlicht worden sind (» Freizeit im Sattel, Cavallo, Pegasus und Breeders Chronicle). Diese Stellungnahmen hätte die FN sicher ebenso leicht bekommen können wie die interessierten Journalisten.

Die BESW hat als einzige Organisation den meines Erachtens richtigen Weg eingeschlagen und ein » Rechtsgutachten eingeholt ("Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung einer obligatorischen Zuordnung der Berufe des Hufpflegers und des Huftechnikers zum Beruf des Hufschmiedes").

In seinem Newsletter vom 13. Juli faßt Dr. Alexander Wuthmann vom Deutschen Hufregister (BESW) das Gutachten wie folgt zusammen:

Das Gutachten weist nach:

1. Das Grundgesetz schützt die Freiheit der Berufswahl und damit
auch die Berufe der Hufpflege und Huftechnik (S. 4 ff.) Dies betrifft
sowohl jetzt bereits tätige Hufpfleger und Huftechniker und solche, die
dies gerade lernen, als auch künftige Kandidaten, die Ihre Berufswahl
snicht mehr frei treffen können (S. 8, 2. Absatz)

2. Es ist nicht verhältnismäßig, wenn für die Ausübung der
Huftechnik oder gar der Hufpflege auch noch der Hufbeschlag erlernt
werden muß (S. 14 ff.)


Ich bin kein Jurist, doch mir scheinen die Ausführungen des Gutachtens schlüssig. Sie sind von einem Fachmann erstellt, dessen Arbeit ich nicht beurteilen kann, aber ich zweifle nicht daran, daß es einen anderen Fachmann gibt, der genau das Gegenteil ausführen kann. Juristen sind als Interessenvertreter sehr geübt darin, jede Sache vom Standpunkt ihrer Auftraggeber schlüssig darzustellen. Letzten Endes werden also vielleicht Gerichte darüber entscheiden müssen, wie unser Rechtssystem in diesem Falle auszusehen hat, wenn Verwaltung und Politik es nicht schaffen, schon im Vorfeld einvernehmliche Regelungen zu entwickeln (immerhin will man schon 20 Jahre an dieser Sache basteln).

Selbstverständlich gibt es gesellschaftliche Gegensätze, die nicht einvernehmlich aufgelöst werden können. In der Frage des Hufschutzes sehe ich aber keinen grundlegenden Konflikt, der erst durch die Anrufung der Gerichte geklärt werden müßte. Hier hätte die FN eingreifen müssen, statt sich auf die Seite der "Etablierten" zu stellen und die Sache abzunicken. Damit wurde erneut eine Chance vertan, Tuchfühlung zur Basis zu bekommen, die die FN doch angeblich so dringend umwerben möchte.

Es geht aber nicht nur um die Interessen der direkt betroffenen Hufpflege und Huftechniker sowie der Ausbildungsinstitutionen. Als Pferdebesitzer sind Sie unmittelbar mitbetroffen. Wenn Sie selbst tätigwerden wollen, könnte eine Hilfestellung für Sie interessant sein, die die BESW vorbereitet hat: PDF-Datei» www.besw.de/Pdf/halterbrief.pdf

Zu diesem Thema empfehle ich auch die Pressemitteilung  Das AUS für GANZHEITLICHE und ARTGERECHTE PFERDEBEHANDLUNG? von Christoph Gehrmann, 2. Vorsitzender des Verbands der Hufpfleger und Hufheilpraktiker nach Dr. Straßer e.V. » www.vdhp.de


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