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Touristische Beschreibung: Von Kerperscheid aus reiten wir erst parallel zur Hauptstraße in Richtung Schleiden, bleiben aber geradeaus auf der Höhe, bis uns der Weg in großen Bögen hinab ins Rösselbachtal führt. Wir durchqueren das Tal und wechseln hinüber ins Selbachtal. Wir folgen dem Bach bis zu seiner Mündung in die Olef im gleichnamigen Örtchen. Jenseits des Tales erklimmen wir wieder die Höhe und reiten durch Wiesen, Felder und Wälder nach Herhahn. Den letzten Kilometer nehmen wir im Galopp auf einem Grasweg bergan. Herhahn ist schnell durchquert, es geht weiter über die Hochebene in Richtung Dreiborn. Vor Erreichen des Ortes schwenken wir jedoch ab und gelangen an Ettelscheid und Bronsfeld vorbei wieder ins Oleftal. Nach Durchqueren des Tales bei Schleiden-Wiesgen kommen wir ins Scheidebachtal und können jetzt auf zwei Wegen nach Kerperscheid zurück: der eine ist kurz und steil, der andere führt in weitem Bogen um den Berg herum und bietet einen schönen Blick auf den Ort Schleiden mit seinem Schloß.
Tagestouren:
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Seit zwölf Jahren bieten wir eine berufsbegleitende Zusatzausbildung im Bereich HPR/ HPA an. In diesem Jahr startet der zwölfte Jahrgang. Schwerpunkt der Ausbildung ist das praktische Tun und Erleben. Die TeilnehmerInnen sind aufgefordert, sich einzubringen und sich auf einen persönlichen Lernprozess einzulassen... Definition der Ausbildung: Es handelt sich hierbei um eine pädagogisch/ therapeutisch orientierte Zusatzausbildung im Bereich "Heilpädagogisches Reiten/ Arbeiten mit dem Pferd" mit dem Abschluß 'Reitpädagoge/ReitpädagogIn HPA'. Interessent/innen: Menschen, die neben den fachlichen Voraussetzungen das Interesse mitbringen, sich persönlich einzubringen und bereit sind, etwas für und mit sich selbst zu lernen... Voraussetzungen: Mindestalter: 25 Jahre; abgeschlossene Berufsausbildung im soz. Bereich; Erste-Hilfe-Kurs; nachgewiesene solide reiterliche Grundausbildung in mindestens einer Reitweise; nachgewiesene Teilnahme an einem LTJ-Bodenkurs; Kenntnisse in der Ausbildung von Pferden. Ein Trainerschein ist nicht erforderlich. Kursdauer: 2 Wochenenden ( Fr-mittag /-abend bis So ), 1 Kurs á 8 Tage + 4 Kurse á 5 Tage 1. Kurs: Schwerpunkt "Selbsterfahrung im Umgang mit Pferden" 2. Kurs: Reitkurs "Ausbildung des Therapiepferdes" 3. Kurs: Schwerpunkt "Theorie zum Thema HPA" 4. Kurs: Schwerpunkt "HPA auf dem Reitplatz" (Praxis I) 5. Kurs: Kurs "Feldenkrais und Reiten" 6. Kurs: Schwerpunkt "HPA im Gelände" (Praxis II) 7. Kurs: Abschlußkurs Weiterbildung HPA "Reflektion und Ausblick auf die eigene Anwendung" Zu einzelnen Kursen werden neben der Kursleitung noch verschiedene Referent/innen dazukommen. Praktikum im Bereich HPR/HPA mindestens 250 UE bei einem/einer von uns anerkannten Reittherapeuten/In, nachweisbar Nach erfolgreichem Abschluß der Zusatzausbildung sind die AbsolventInnen berechtigt, den Titel 'ReitpädagogInnen HPA' zu tragen. Kursleitung: Anne Christoph, Psychotherapeutische Heilpraktikerin, Gestalttherapeutin (BVPPT), Musiktherapeutin, Reittherapeutin mit Schwerpunkt HPR (Ausbildung FöKr), seit 16 Jahren als Reittherapeutin tätig, seit zwölf Jahren im Fort- und Weiterbildungsbereich HPA/HPR Co-Leitung : Felix Pfeiffer, Pädagoge, Reitpädagoge HPA, Feldenkrais-Lehrer (i.A.), seit 10 Jahren im Bereich HPA tätig, pädagogische Leitung des Bereichs HPA auf Hof FYLGJA Nächster Kursbeginn: 10. – 12. Februar 2006. Weitere Termine für 2006 auf Anfrage. Im Kurs 2006 sind noch zwei Plätze frei ! Hier können Sie die detaillierten Kursunterlagen und weitere Informationen anfordern : Wer mehr über uns oder unsere Arbeit erfahren möchte, ganz konkret nach freien Kurs- oder Praktikumsplätzen sucht oder Hintergrundinformationen und Links zu bestimmten Arbeitsschwerpunkten haben möchte oder einfach noch mehr und größere Fotos vom Hof, den Pferden und Menschen, sowie verschiedenen Aktionen und Kursen des Hofes sehen möchte, laden wir ganz herzlich ein, auch einmal auf unsere Homepage » Hof FYLGJA zu schauen... | |||||||||||||||||||||
In den letzten beiden Wochen habe ich Unfälle und Misshandlungen als vertrauenzerstörende Vorfälle angesprochen, nun möchte ich mich den alltäglicheren Vertrauensbrüchen zuwenden und dabei die Verwendung von schmerzerzeugenden Reitutensilien bzw. Hilfsmitteln an vorderster Front genauer erörtern. Wer meine Messeseite schon länger kennt und sich auch meine Artikel zum Thema ‚Alternatives Reiten mit Sidepull' zu Gemüte geführt hat, weiß, dass ich ein großer Verfechter dieser gebisslosen Zäumung bin, weil diese dem Pferd größtmögliche Freiheit und Bequemlichkeit, dem Reiter gleichzeitig aber auch genügend Sicherheit bietet. Wer meine Artikel dazu noch nicht gelesen hat und mehr darüber wissen will, sollte sich diesbezüglich unter dem Abschnitt ‚Alternatives Reiten' näher informieren. Hier nun jedem Leser meine Reitweise aufdrängen zu wollen, würde wohl zu weit führen, zumal ja auch Freizeitreiter bisweilen Turnierambitionen haben und sich dabei natürlich auch dem Turnierreglement mit all seinen Anforderungen – einschließlich jenen, die die Reitausrüstung betreffen – unterwerfen müssen. Ein Pferd, das aber normalerweise gebisslos geritten wird, kann nicht einfach so von heute auf morgen auf die normalerweise übliche Trensen- oder Kandarenzäumung umgestellt werden (der umgekehrte Fall ist im Gegensatz dazu meist leicht durchführbar), weshalb ich durchaus Verständnis dafür habe, wenn ein Reiter sich für eine herkömmliche Zäumung entscheidet, allerdings mit der Einschränkung, dass diese auch pferdegerecht verwendet wird, doch darüber ein anderes Mal mehr. Heute wollen wir uns nämlich nicht mit dem Problem der richtigen Anwendung beschäftigen, sondern den Blick dafür schärfen, welche Hilfsmittel dem Pferd auch bei korrekter Verwendung Schmerzen zufügen bzw. welche Fehler bei der Auswahl und dem Anpassen von normalerweise gebräuchlichen Ausrüstungsgegenständen häufig begangen werden, denn viele Freizeitreiter sind sich dessen oft gar nicht bewusst und sind dann meist enttäuscht und ratlos, wenn ihre Bemühungen fehlschlagen und das Pferd nicht nur keinerlei reiterliche Fortschritte macht, sondern ihnen vielmehr mit wachsendem Misstrauen entgegentritt. So kann es durchaus passieren, dass einem arglosen Freizeitreiter, der leichte Verständigungsprobleme mit seinem Pferd hat, von anderen Reitern irgendein schärferes Gebiss oder ein Hilfszügel empfohlen wird, welche generell dazu dienen, ein widersetzliches Pferd durch Schmerz oder starken Zwang gefügig zu machen. Eine Vielzahl von Gebissen – von denen einige schon wie wahre Marterinstrumente aussehen und sich sicher auch nicht besser anfühlen – sowie verschiedenste Hilfszügelvariationen werden nämlich auch von Freizeitreitern bisweilen recht hemmungslos und routinemäßig verwendet und richten dabei immer mehr Schaden als Nutzen an. Dieser Überzeugung bin übrigens nicht nur ich, sondern auch weitaus berühmtere Reiter, wie z.B. der in Turnierkreisen allseits bekannte Hans Freiherr von Stackelberg, den ich hier ausnahmsweise kurz zitieren möchte: "...ist die Aufziehtrense als ausgesprochenes Zwangsmittel ganz besonders bei jungen Pferden sowie in den Händen jedes Durchschnittsreiters entschieden abzulehnen. Sie kann allenfalls für ausgesprochene Experten in seltenen Fällen als reines Korrekturmittel bejaht werden. Das als Zügel endende durch Öffnungen im Trensenring laufende Backenstück stellt hier bei einer vom Sitz nicht völlig unabhängigen Reiterhand für das Pferd ein starkes Martyrium dar, da jeder Zügelanzug nicht auf den Unterkiefer, sondern über die Lefzen in Richtung der Pferdeohren einengend und dadurch maulspaltend wirkt. Die fast gleiche Wirkung erzielt im übrigen auch das aus Frankreich stammende und im Training von einigen Springreitern benutzte Gogue in der Form des ‚Gogue commande', also des sog. geführten Gogue-Zügels. Dieser Hilfszügel, der durch seine Konstruktion jeden normalen Trensenzaum praktisch zur Aufziehtrense werden läßt, verläuft in Dreiecksform vom Sattelgurt über einen Ring im Genickstück und durch den Trensenring in die Hand des Reiters. Er erhält dadurch eine flaschenzugähnliche Wirkung, bei der die Gegenpole durch den Trensenring und den Ring am Genickstück gebildet werden, was somit gleichfalls die maulspaltende, einengende Wirkung mit vorrangig auf die Lefzen gerichtetem Druck hervorruft. Eine bei flüchtigem Hinschauen zunächst harmlos aussehende, jedoch äußerst scharf wirkende und daher besonders gefährliche Erfindung." Und zur häufigen Verwendung von Hilfszügeln meint der weit gereiste und in sämtlichen Reitweisen geübte Meister: "Auf Abreiteplätzen für Dressur- und vor allem auch Springprüfungen sind bekannte Turnierreiter und Ausbilder vielfach mit Schlaufzügeln am Werk, um ihre Pferde für die Prüfungen vorzubereiten. Solche Beispiele führen mehr und mehr dazu, daß schon Reiter im Anfangsstadium sich mit zu kurz geschnalltem Martingal, Stoßzügeln, Chambon oder gar Schlaufzügeln in höheren Dressurlektionen ergehen, obwohl sie ohne Hilfszügel ihre Pferde nicht einmal in den drei Grundgangarten auf einfachem Hufschlag an den Hilfen haben. Wenn dann ein Ausbilder dies in vollem Bewußtsein noch toleriert, wobei mit auftretenden Schwierigkeiten geflissentlich die Fehler auch meistens nur beim Pferd und nicht beim Reiter gesucht werden, so grenzt das als Vergehen gegen alle Ausbildungsgrundsätze von Reiter und Pferd schlechthin an Gewissenlosigkeit. ........ Natürlich kann ein Chambon zum Lösen der Rückenmuskulatur und als Wegweiser zum Dehnen nach vorwärts-abwärts für junge Pferde hilfreich sein; und natürlich erfüllt auch ein lang genug geschnalltes Martingal in vielen Fällen beim Springen oder im Gelände einen durchaus zu bejahenden Zweck. Aber schon der Einsatz von Schlaufzügeln sollte ausschließlich auf ausgesprochene Korrekturfälle und die wenigen Fachleute beschränkt bleiben, die damit umzugehen verstehen; zumindest jedoch nur unter ihrer genauesten Kontrolle benutzt werden." Hans Freiherr von Stackelberg bietet in seinem Buch ‚Reiten, Ausbilden, Richten' natürlich noch weitaus ausführlichere Erklärungen zu diesem Thema, doch würde dies den Rahmen meines Artikels bei weitem sprengen. Was ich damit zeigen wollte, ist, dass selbst Profis zu einem sehr sparsamen Gebrauch von Gebissen und Hilfszügeln als Zwangsmaßnahmen raten. Umso mehr sollten also durchschnittliche Freizeitreiter davon Abstand halten und lieber eine harmonische Zusammenarbeit auf der Basis von gegenseitigem Vertrauen aufbauen, etwas, das durch Zwang und Schmerzen sicher niemals erreicht werden kann. Worauf man bei der Verwendung diverser Ausrüstungsgegenstände noch achten sollte, damit man das Vertrauen seines Pferdes nicht aufs Spiel setzt, werde ich dann nächste Woche noch ausführlicher besprechen. | |||||||||||||||||||||
Aber es wird noch schlimmer kommen. Die Experten sind sich sicher: Die Klimakatastrophe ist nicht aufzuhalten. Sie sind sich nur nicht einig, ob wir einen Wärme- oder Kältetod sterben werden. Beide Prognosen haben ihre glühenden Verfechter. Bis dahin ist aber wohl noch etwas Zeit. Dieser Tage können sich die Menschen erst einmal wieder in vielen Gegenden Europas über reichlich Schnee freuen oder ärgern, je nachdem ob man zum Beispiel eine Lustfahrt mit einem Schlitten unternehmen kann oder Schnee schaufeln muß oder gar stundenlang in einem Stau sitzt. Wer leidenschaftlich gern Kutsche fährt, möchte sicher auch im Winter auf das Vergnügen nicht verzichten und sich, seinen Pferden und seinen Angehörigen hin und wieder einen erholsamen Ausflug in frischer Winterluft durch zauberhaft verschneite Landschaften gönnen. Vielleicht darf es sogar ein nächtlicher Ausflug sein, wie ihn König Ludwig II. von Bayern so liebte, der zu diesem Zweck eine elektrische Beleuchtung in seinem Schlitten hat anbringen lassen, vermutlich die erste elektrische Beleuchtung in einem Fahrzeug überhaupt. Die Batterie war im Fußraum untergebracht (› http://www.neuschwanstein.de/deutsch/schloss/ludwig/ludwig_image_04.htm). Auf jeden Fall ist ein Ausflug im eigenen Schlitten ein Wintervergnügen, das man nicht missen möchte, wenn man es einmal genossen hat. Schlittenfahrten mit Fuhrunternehmen können da selbstverständlich nicht mithalten. Das wäre so, als wollte man den Ausflug in einem Planwagen mit der Fahrt in einer eleganten Gesellschaftskutsche vergleichen.
Die Wikipedia behauptet, daß Schlitten früher zum Transport von Personen wenig zum Einsatz kamen ( Hundeschlitten sind sehr klein und relativ leicht; Pferdeschlitten haben ganz andere Dimensionen. Es gibt Modelle für eine Person und solche mit mehreren Sitzbänken für ganze Gesellschaften. Manche Schlitten sind sehr fein gearbeitet, sehr kostbar und elegant, andere wiederum haben mehr den Charakter eines Ackerwagens. Wie bei den Kutschen gibt es eine unglaubliche Vielfalt. Wegen der besonderen Voraussetzungen für eine Schlittenfahrt dürften sie jedoch wesentlich seltener anzutreffen sein als diese. Denn für eine Schlittenfahrt braucht man einen feinen Wasserfilm unter den Kufen. Bei den heutigen Straßenverhältnissen ist das selbst im Winter bei guten Schneeverhältnissen nicht immer gegeben. Autos mögen ja keinen Schnee, und deshalb werden Straßen üblicherweise geräumt, gestreut und auf diese Weise schneefrei gehalten. Pech für die Schlittenfahrer – die sich allerdings etwas haben einfallen lassen. Denn das Fahren mit dem Pferdeschlitten ist in winterlichen Urlaubsgebieten nicht mehr wegzudenken. So haben die kommerziell eingesetzten Schlitten heute oft zusätzlich ein Gestell mit Rädern, das bei Bedarf heruntergelassen werden kann und den Schlitten straßentauglich macht. Stilistisch gesehen ist so etwas natürlich sehr zweifelhaft, und ein Liebhaber wird auf solch einen praktischen Zusatz vielleicht gerne verzichten. Wenn Sie das Glück haben, gelegentlich genügend Schnee für eine reizvolle Schlittenfahrt vor der Haustüre zu haben und mit einem stilvollen Schlitten liebäugeln, können wir Ihnen zur Zeit zwei Vorschläge unterbreiten. Beide Schlitten bieten Platz für sechs Personen. In der Gästegondel sitzen sich je zwei Personen gegenüber, auf dem Bock finden ebenfalls zwei Personen Platz. Beide Schlitten verfügen über eine Kratzbremse.
In der nächsten Woche fliegt Gustav Kühnle übrigens nach San Bernhardino in Kalifornien zur Winter-Auktion von Martin Auctioneers, Inc. Sollten Sie sich dafür interessieren, setzen Sie sich bitte mit Gustav Kühnle direkt in Verbindung (+49-172-72 69 616 ).
Kühnle Kutschen gefertigt entsprechend den FN-Richtlinien | |||||||||||||||||||||
Liebe Lehrer, liebe Eltern, liebe Kinder! Wo gehobelt wird, da fallen Späne, und wo Kinder toben, geht auch schon mal etwas zu Bruch. So etwas kann uns nicht erschüttern. Schließlich sind wir Profis und seit vielen Jahren in diesem Geschäft zu Hause. Aus dem Dankesbrief dieser Woche geht aber noch mehr hervor als nur der Dank für die großzügige Regelung eines Mißgeschicks. "Wir wären gerne noch länger geblieben." Was kann man sich als Gastgeber Schöneres wünschen? Sie, liebe Lehrer, kennen die Situation sicher, wo man nach der Hälfte der Zeit, spätestens aber am Abreisetag still bei sich denkt: "Nun ist es aber auch gut". Nicht jede Klassenfahrt gelingt, nicht immer sind alle Schüler zufrieden, und auch die Erwachsenen haben sich manches Mal die Sache etwas anderes vorgestellt. In der letzten Jahren sind die Ansprüche an Klassenreisen teilweise so unangemessen gestiegen, daß manche Familien sich die Finanzierung kann nicht mehr leisten können. Muß man denn immer ins Ausland fahren? Ist der Besuch einer europäischen Großstadt wirklich eine Gelegenheit, die sozialen Kompetenzen der Schüler nachhaltig zu fördern? Eine Klassenreise auf unseren Reiterhof ist in dieser Hinsicht immer sehr ergiebig, unabhängig von der Altersstufe. Das erfordert natürlich auch entsprechende Kompetenz seitens unserer Mitarbeiter. Deshalb freut es uns ganz besonders, daß die Mitarbeiter immer im Mittelpunkt der Dankesbriefe stehen, zeigt uns das doch, das wir in dieser Hinsicht gute Arbeit leisten. Selbstverständlich stehen unserer Mitarbeiter auch jederzeit zur Verfügung, wenn Sie Fragen bezüglich einer möglichen Klassenfahrt haben. Nehmen Sie ohne Zögern Kontakt zu uns auf – keine Frage ist ungerechtfertigt, denn sonst müßte sie ja nicht gestellt werden. Wir sind sicher, daß wir jede Ihrer Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten können. Ihre Familie Vox
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Die bisherige Diskussion dürfte durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.11.2005 endgültig zu den Akten gelegt werden können. Der BGH hat mit erfreulicher Offenheit die Privilegierung des Verkaufs von gebrauchten Sachen, mithin also auch von Pferden, im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung davon abhängig gemacht, dass die Versteigerung durch einen öffentlich angestellten und vereidigten Auktionator öffentlich erfolgt. Gleichzeitig hat er auf den sogenannten historischen Gesetzgeber hingewiesen, der insbesondere die Veranstalter öffentlicher Versteigerung von Fundsachen von dem Verbot der Beschränkung und des Ausschlusses für eventuelle Mängel ausnehmen wollte. Mit anderen Worten: Bei der jährlich stattfindenden Koffer- und Fundsachenversteigerung sollten Mängelansprüche ausgeschlossen werden können. Nach der Auffassung des BGH bietet der vereidigte Versteigerer aufgrund seiner Person eine gesteigerte Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Versteigerung einschließlich einer zutreffenden Beschreibung der angebotenen Gegenstände. Hinzu komme die besondere Sachkunde eines allgemein öffentlich bestellten Versteigerers und die hohe Glaubwürdigkeit sowie die durch die öffentliche Anstellung gebotene besondere Gewähr für seine Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit und schließlich auch seine Überparteilichkeit. Der BGH hat ergänzend darauf hingewiesen, dass für einen bestimmt eingegrenzten Bereich von gebrauchten Sachen bei gleichzeitiger Ausgestaltung der besonderen Verantwortlichkeit eines allgemein öffentlich bestellten Versteigerers eine Ausnahme von der allgemeinen Haftungsregel beim Verkauf mangelhafter Sache zu begründen sei. Im Übrigen sei kein Grund ersichtlich, warum ein spezielles Vertriebssystem nur deshalb privilegiert sein soll, weil der Verkauf der gebrauchten Sachen im Wege der Versteigerung und nicht im Wege eines normalen Kaufvertrages erfolgt. Solange also Pferde nicht in den öffentlichen Verkehrsbetrieben aufgefunden und daher auch nicht als Fundsachen versteigert werden, ist kein Grund ersichtlich, warum die Vertriebsform der öffentlichen Versteigerung jedwede andere Vertriebsform dank gesetzlicher Vorgabe bevorzugt werden sollte. Wenn überhaupt eine solche Sonderbehandlung als zulässig angedacht wird, ist gleichzeitig zu fordern, dass die Voraussetzungen der öffentlichen Versteigerung ohne wenn und aber auch eingehalten werden, d.h.: Die Versteigerung ist in vollem Umfange von einem öffentlich angestellten und vereidigten Auktionator als alleinverantwortlichem Veranstalter einer solchen Pferdeauktion durchzuführen und damit liegt auch gleichzeitig die volle Verantwortlichkeit allein bei diesem Auktionator. Diese besondere Verantwortung des Versteigerers wird auch in den Auktionsbedingungen ihren Niederschlag finden müssen. Das wiederum führt zu dem Ergebnis, dass die Auktionsbedingungen des öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers dem Grundsatz der Überparteilichkeit verpflichtet sind, mithin also auch die Interessen des Käufers im Auktionsring zu berücksichtigen haben werden. Damit scheidet gleichzeitig ein Haftungsausschluss oder sogar eine Haftungsbegrenzung aus. Vielmehr wird sich der Auktionator an den Rechten des Käufers und damit auch an dem uneingeschränkten Minderungs- und Rücktritts des neu gestalteten Kaufrechts zu orientieren haben. Damit dürfte es dann von den Rechten des Käufers her betrachtet weitestgehendst gleichgültig sein, ob er das Pferd vom Pferdehändler direkt oder über den Umweg der Einlieferung in die jeweiligen Auktion vom öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer erwirbt. Allein das vermeintliche Paradies, in dem sich die Mehrheit der Landeszuchtverbände bis heute in ihrem eigenen Interesse höchst wohlig eingerichtet haben, dürfte nach dem Urteil des BGH vom 09.11.2005 endgültig der Vergangenheit angehören. › Erster Teil letzte Woche Kontaktdaten |
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