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Hauptartikel   Magazin Magazin, Ausgabe 487, erschienen am 28.07.2008

Magazin  Ausgabe 487

Ausritt ins Gelände mit & ohne Sattel,
mit & ohne Gebiß, mit & ohne Gerte

Foto: Autorenhinweise m_red  » Werner Popken
Abschnitt Abschnitte Hauptartikel:
  1. Abschnitt  Immer feste druff
  2. Abschnitt  Prügelstrafe
  3. Abschnitt  Geschichtliche Wurzeln
  4. Abschnitt  Tierschutzrecht
  5. Abschnitt  Tierschutzgesetz
  6. Abschnitt  Quellen / Verweise

  Leserresonanz  Leserresonanz

  Inhaltsverzeichnis  Inhaltsverzeichnis

Teil Teil 1, Ausgabe Magazin 479:
Hauptartikel  Tu Gutes und rede darüber

Teil Teil 2, Ausgabe Magazin 480:
Hauptartikel  Wo und wie kann ich Gutes tun?

Teil Teil 3, Ausgabe Magazin 484:
Hauptartikel  Spenden sind Glücksbringer

Teil Teil 4, Ausgabe Magazin 485:
Hauptartikel  Heilung und Linderung

Teil Teil 5, Ausgabe Magazin 486:
Hauptartikel  Zwang und Gewalt

Teil Teil 6
Immer feste druff

Teil Teil 7, Ausgabe Magazin 490:
Hauptartikel  Schmerz und Lust

Teil Teil 8, Ausgabe Magazin 491:
Hauptartikel  Doping und Befriedigung

Teil Teil 9, Ausgabe Magazin 492:
Hauptartikel  Das Glück der Erde

Teil Teil 10, Ausgabe Magazin 493:
Hauptartikel  Ich bin der Größte

Teil Teil 11, Ausgabe Magazin 496:
Hauptartikel  Ein denkwürdiger Dialog

Teil Teil 12, Ausgabe Magazin 497:
Hauptartikel  Mir kommen die Tränen

Teil Teil 13, Ausgabe Magazin 498:
Hauptartikel  Rührung oder nicht

Teil Teil 14, Ausgabe Magazin 499:
Hauptartikel  Ritt des alten Cowboys

Teil Teil 15, Ausgabe Magazin 500:
Hauptartikel  Ritt für den Vater

Teil Teil 16, Ausgabe Magazin 503:
Hauptartikel  Von Autisten lernen

Teil Teil 17, Ausgabe Magazin 504:
Hauptartikel  Auf den Hund gekommen
http://equivox.de/Hauptartikel

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Immer feste druff

Über Gewalt in der Erziehung beim Menschen und beim Tier

Zu den Themen
Thema  Kommunikation  Tierschutz



von Autorenhinweise m_red  » Werner Popken


Bevor ich mich den am Ende des Artikels der letzten Woche angesprochenen Fragen widmen kann, muß ich noch einen kleinen Exkurs einlegen. Die Frage der Gewalt in der Erziehung, insbesondere bei der Pferdeausbildung, die im Artikel EquiVoX-Link Zwang und Gewalt der letzten Woche angesprochen wurde, wird natürlich auch beim Menschen diskutiert:

und zum thema angst/respekt wollte ich noch was sagen.. ich hatte keine angst vor meiner mutter, niemals, ich hab sie super lieb, jedoch hatte ich einen MORDSRESPEKT vor den konsequenzen! und allein das hat mich zu einem vernünftigen menschen gemacht der weiß wo seine grenzen sind!!!

» Manchmal hat mir eine tracht prügel geholfen..

Beim Pferd nennt man das anzustrebende Verhältnis zwischen Mensch und Tier "Dominanz" und begründet die Notwendigkeit von Dominanz mit der psychischen Konstitution des Pferdes als Herdentier: Es sei nicht nur gewöhnt, sich unterzuordnen, sondern geradezu darauf angewiesen, sich auf jemanden verlassen zu können, der höherrangig ist und die Verantwortung übernimmt. Nur im Notfall, wenn niemand diese Position einnimmt, werde das Pferd sie selbst übernehmen. Deshalb müsse der Mensch diese Position unbedingt wahrnehmen, denn sonst könne das Pferd sich nicht entspannen.

Wir Menschen sind ja ebenfalls soziale Wesen und können dieses Bedürfnis gut nachvollziehen. Von kleinsten Einheiten – in der Familie, wo alle sich wohlfühlen können, wenn einer alles zur Zufriedenheit regelt, bis hin zu ganzen Staaten, die von einem starken Mann regiert werden, dem sich die Massen willig und begeistert unterordnen. Sobald eine kritische Situation auftritt, werden Menschen ganz unruhig, wenn sie das Gefühl haben, daß niemand da ist, der die Situation im Griff hat. Es reicht dann schon, wenn jemand so tut als ob, damit ihm alle mit fliegenden Fahnen folgen. So entstehen Diktaturen.

Wie in der Politik und in der Familie, wird auch im Umgang mit dem Pferd allerdings einiges durcheinandergeworfen. Respekt hat überhaupt nichts mit Gewalt zu tun. Im Gegenteil, wenn sich jemand mit Gewalt Respekt verschaffen möchte, hat er schon verloren. So geht es auf gar keinen Fall. Jeder Tyrann wird früher oder später unfehlbar gestürzt – notfalls nach seinem Tode.

Respekt erwirbt man sich durch konsistente, konsequente und überzeugende Handlungen, die im Einklang mit höheren Werten stehen, von denen der Handelnde so durchdrungen ist, daß er weder darüber reflektieren noch sich dessen bewußt sein muß, die im Einklang stehen mit den Überzeugungen derjenigen, die sich unterordnen, wobei diese ebenso wenig darüber reflektieren noch sich dessen bewußt sein müssen. Über die ethische Einordnung dieser Werte ist damit noch nichts gesagt.

Insofern ist diese Konstellation auch völlig unabhängig von der politischen Konstitution – ein König, ein demokratisch gewähltes Staatsoberhaupt, ein Diktator, sie alle können sowohl mit natürlicher Autorität ausgestattet sein und zum Wohle oder Verderben ihres Volkes wirken als auch durch Gewalt und Schrecken mit fürchterlichen Absichten und Folgen. Die Weltgeschichte ist voll von Beispielen jeglicher Art.

Die Demokratie gilt ja als das kleinste Übel unter allen denkbaren Staatsformen, unter anderem deshalb, weil man normalerweise unter unfähigen Führern weniger lange zu leiden hat. Die Existenz und Bereitschaft überzeugender Führungspersönlichkeiten, unter den Umständen der Demokratie Verantwortung zu übernehmen, hat mit der Staatsformen als solcher zunächst nichts zu tun. Immerhin könnten sie es an die Spitze des Staates schaffen, wenn sie es wollten. Die Paarung Mensch-Pferd ist in diesem Sinne immer auch ein kleines Experimentierfeld für soziale Interaktion. Agiert der Mensch als brutaler Diktator, dem sich das Tier aus Angst vor Gewaltausübung unterordnet, oder als überzeugender Leiter, dem das Pferd vertraut und dem es gerne folgt, weil es weiß, daß es ihm mit diesem Menschen gutgeht?

So hat es beispielsweise Wikipedia-Link» Fredy Knie senior geschafft, seine Pferde zu überzeugen und zu dominieren – und viele Menschen auf der ganzen Welt tun genau das gleiche, ohne viel darüber zu reflektieren oder zu reden. In diesem Sinne hat sich in den letzten Jahrhunderten viel getan, bei den Pferden und bei den Menschen. Prügel gehörte nicht nur in der Schule, sondern auch im Elternhaus vor nicht allzu langer Zeit zum Standardrepertoire und wurde ideologisch als unerläßlich für die Erziehung angesehen, damit aus dem von Natur aus angeblich böse geborenen Menschen ein angeblich anständiges Mitglied der Gesellschaft werden könne. Daß diese Ideologie von vornherein auf tönernen Füßen gestanden und nicht funktioniert hat, zeigen unter anderem die Exzesse der Nazis und ihrer Mitläufer.

Prügelstrafe  oben 



Mittlerweile handelt es sich hierzulande bei Gewalt in der Erziehung um einen Straftatbestand. Nicht nur Lehrer können bestraft werden, wenn sie ihre Schüler züchtigen, sondern auch die Eltern. Und das ist gut so und muß nicht weiter diskutiert werden.

Man hat den Eindruck, das ist richtig und war schon lange so. Nichts könnte irreführender sein. Es handelt sich im Gegenteil um eine ganz neue Entwicklung, die zwar durch viele Tendenzen vorbereitet wurde, sich letzten Endes aber von ganz allein durchgesetzt hat, weil der Zeitgeist sich gewandelt hatte:

In Deutschland sind Körperstrafen verboten. Auch das Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber ihren Kindern wurde im Jahr 2000 durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ausdrücklich abgeschafft. Nach der Verschärfung des Paragrafen 1631 BGB haben Kinder ein ausdrückliches „Recht auf gewaltfreie Erziehung": „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig". [...] Als Strafmethode in der Kindererziehung waren Körperstrafen in (nicht immer) abgemilderter Form auch im Westen das wohl häufigste Erziehungsmittel bis in die 1970er Jahre. [...]

Wikipedia-Link» Prügelstrafe

Diese Entwicklung ist außerdem bisher nur auf wenige Länder beschränkt und umfaßt noch nicht einmal die gesamte sogenannte westliche Kultur:

Die pädagogische Trendwende setzte erst ab den 1960er Jahren ein, ging dann aber – zumindest in Europa – sehr schnell und radikal vonstatten. Seit den 1970er Jahren gilt die Körperstrafe in Europa in weiten Gesellschaftskreisen, insbesondere in den Medien, als barbarisches Relikt vergangener Zeiten und wird mit Kindesmisshandlung oder mit sexuellem Missbrauch gleichgesetzt. [...]

Aber auch heute noch sind in den meisten Ländern der Welt Körperstrafen (z. B. Ohrfeigen) als Erziehungsmittel (soweit sie maßvoll und angemessen sind, also keine Misshandlung darstellen) legal und können dort vor allem von den Eltern, jedoch auch – im Rahmen festgeschriebener Gesetze – von Lehrern oder anderen Erziehungsverantwortlichen erteilt werden.

In den meisten Staaten Europas hat sich seit etwa dem Ende des Zweiten Weltkriegs, vor allem in den 1960er und 1970er Jahren und gestützt durch neue psychologische Erkenntnisse, die neue öffentliche Meinung durchgesetzt, dass Körperstrafen schädlich für die Entwicklung des Kindes sind und nicht mehr angewendet werden sollen. In der DDR wurden Körperstrafen an den Schulen 1949 abgeschafft, 1973 auch in der Bundesrepublik Deutschland. Jedoch erklärte noch 1979 das Bayerische Oberste Landesgericht, dass „im Gebiet des Freistaates Bayern … ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht“ besteht. 1980 wurde die Prügelstrafe in Schulen auch in Bayern abgeschafft.

Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland wird in offiziellen religiösen Unterweisungen für deutsche Moslems die Prügelstrafe gegen Kinder und Jugendliche teilweise sogar noch gefordert. In einer von einem muslimischen Buchversand (em-buch.de; erreichbar über die Homepage des „Zentralrates der Muslime in Deutschland“ ) als „Lehr- und Referenzbuch“ empfohlenen und mehr als 200 Seiten umfassenden Schrift „As-Salah – Das Gebet im Islam“ heißt es ausdrücklich: „Kinder sollen vom siebten Lebensjahr an von den Eltern durch Ermahnungen zum Gebet angehalten werden, vom zehnten Lebensjahr an auch notfalls, wenn es gar nicht anders geht, durch Schläge“ .

Mit Verweis auf religiöse Begründungen wird auch in Teilen der evangelikalen bzw. christlich-fundamentalistischen Gruppierungen die körperliche Bestrafung von Kindern propagiert. So fordert beispielsweise der Autor Tedd Tripp in seinem Buch Eltern – Hirten der Herzen. Biblisch orientierte Erziehung christliche Eltern dazu auf, die „Rute“ als Erziehungsmittel zu nutzen. [...]

In den USA sind noch immer Körperstrafen an den Schulen in ungefähr der Hälfte aller US-amerikanischen Bundesstaaten erlaubt, werden aber hauptsächlich in den ehemaligen Südstaaten praktiziert. Die Strafen werden in der Regel mit einem speziellen Holzpaddel (Paddle) oder auch mit einem Lederriemen auf das bekleidete oder, jedoch nur in seltenen Fällen, entblößte Gesäß des Schülers erteilt ( „paddling“ / „lashing“ ).

Besonders bei kleineren Kindern ist es in den USA verbreitet, als Bestrafung den Mund mit Seife auszuspülen. Dies ist zwar keine körperliche Züchtigung, aber dennoch eine unangenehme erzieherische Maßnahme.

a.a.O.

Die Gewohnheit ist bekanntlich eine sehr starke Kraft und sollte in diesem Zusammenhang auch noch rechtfertigen. Was man schon immer so gemacht hat, muß man auch weiterhin so tun dürfen, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Was früher richtig war, kann heute ja nicht verkehrt sein. Wenn es danach geht, hat die Gewalt in der Erziehung eine tausendjährige Geschichte, die sich vollautomatisch und unabänderlich in die Zukunft hinein fortsetzen müßte.

Geschichtliche Wurzeln  oben 



Es kann nicht verwundern, daß die Prügelstrafe in der Erziehung fest in der Religion verwurzelt ist. Denn Religion ist immer auch Unterweisung im richtigen Leben gewesen. Also greift man als frommer Mensch alle konkreten Handlungsanweisungen auf und führt demgemäß ein garantiert gottgefälliges Leben; als Jude, Christ und Muslime kann man hinsichtlich der Vorschriften zur Prügelstrafe in den heiligen Schriften nicht klagen.

Man könnte sie auch in drei Worten zusammenfassen: "Immer feste druff – Gott will es so". Umgekehrt folgt daraus: Wer sich daran nicht hält, hat theologisch ein großes Problem (siehe auch » Prügeln im Namen Gottes, » Christliche Schule will Prügelstrafe). Ich nehme an, daß alle diejenigen, die von Gewalt in der Erziehung, egal ob beim Menschen oder beim Tier, wenig oder nichts halten, religiös zumindest indifferent sind.

Von manchen Naturvölkern ist uns die Praxis der Körperstrafe übermittelt, von anderen dagegen nicht. Dagegen wird in nahezu allen höher entwickelten antiken Gesellschaften die körperliche Züchtigung als Strafe erwähnt, z. B. an den Schulen der Sumerer, im antiken Indien oder im Kaiserreich China. Eine erste theoretische Rechtfertigung für die Praxis der Körperstrafe findet man bei den Hebräern im Alten Testament. Hier wird die Züchtigung nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar immer wieder empfohlen, vor allem im Buch der Sprichwörter.

Beispiele (Einheitsübersetzung [Auszug]):

  • Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der nicht auf die Stimme seines Vaters und seiner Mutter hört, und wenn sie ihn züchtigen und er trotzdem nicht auf sie hört, dann … sollen alle Männer der Stadt ihn steinigen und er soll sterben. (Dtn 21, 18–21)

  • Wen der Herr liebt, den züchtigt er, / wie ein Vater seinen Sohn, den er gern hat. (Spr 3, 12)

  • Wer die Rute spart, hasst seinen Sohn, / wer ihn liebt, nimmt ihn früh zur Zucht. (Spr 13, 24)

  • Züchtige deinen Sohn, solange noch Hoffnung ist, / doch lass dich nicht hinreißen, ihn zu töten. (Spr 19, 18)

  • Steckt Torheit im Herzen des Knaben, / die Rute der Zucht vertreibt sie daraus. (Spr 22, 15)

  • Erspar dem Knaben die Züchtigung nicht; / wenn du ihn schlägst mit dem Stock, wird er nicht sterben. (Spr 23, 13)

  • Rute und Rüge verleihen Weisheit, / ein zügelloser Knabe macht seiner Mutter Schande. (Spr 29, 15)

  • Züchtige deinen Sohn, so wird er dir Verdruss ersparen / und deinem Herzen Freude machen. (Spr 29, 17)

  • … schäme dich nicht folgender Dinge: des Gesetzes des Höchsten und seiner Satzung, / des gerechten Urteils, das nicht den Schuldigen freispricht, … der häufigen Züchtigung der Kinder / und der Schläge für einen schlechten und trägen Sklaven. (Sir 42, 1–5)


[...] Auch im Neuen Testament gibt es eine Stelle, die die körperliche Züchtigung rechtfertigt:

  • Denn wen der Herr liebt, den züchtigt er; / er schlägt mit der Rute jeden Sohn, den er gern hat. (Hebr 12, 6)

  • Haltet aus, wenn ihr gezüchtigt werdet. Gott behandelt euch wie Söhne. Denn wo ist ein Sohn, den sein Vater nicht züchtigt? (Hebr 12, 7)

  • Würdet ihr nicht gezüchtigt, wie es doch bisher allen ergangen ist, dann wäret ihr nicht wirklich seine Kinder, ihr wäret nicht seine Söhne. (Hebr 12, 8)


[...] In dieser Zeit entstand – basierend auf biblischen Ratschlägen – das Sprichwort „Schone die Rute und verdirb das Kind“ , äquivalent der Ausspruch „An der Rute sparen rächt sich nach Jahren“ . [...]

Die Erziehungsmethode der Strafe für Vergehen wurde zunehmend durch eine ausgewogener erscheinende Kombination aus Strafe und Belohnung abgelöst, wie sie die drastische Redewendung „Zuckerbrot und Peitsche“ umschreibt. Noch Martin Luther (1483–1546) empfiehlt, bei der Kindererziehung „neben den Apfel eine Rute zu legen“ , und dies war nicht nur metaphorisch gemeint. Die Rute, die der Nikolaus den ungehorsamen Kindern bringt, ist ein brauchtümliches Überbleibsel.

a.a.O.

Wenn man diese geschichtliche Wurzeln kennt, wundert einen nichts mehr, außer daß diese Tradition so schnell zusammenbrechen und den Menschen als fremd und unangemessen erscheinen konnte. Bekanntlich wurden und werden Prügelstrafen nicht nur in der Erziehung eingesetzt, sondern auch im Strafvollzug, aber das führt uns jetzt zu weit. Wir wollen uns ja mit dem Verhältnis des Menschen zum Pferd beschäftigen.

Tierschutzrecht  oben 



Die Geschichte des Tierschutzrechts ist hochinteressant und sehr schwierig.

Tierschutzrecht umfasst Rechtsprechung und Gesetze zu Tierschutzfragen. Sie wurden in vielen Ländern erlassen, um Tiere, insbesondere Wirbeltiere wie Haus- und Nutztiere vor Tierquälerei und Missbrauch durch Menschen zu schützen und den Umgang mit Tieren, die Tierhaltung und Nutzung, den Tierschutz sowie Tierversuche zu regeln. Internationale Regelungen umfassen insbesondere den Handel mit lebenden Tieren ud Tierprodukten unter der Maßgabe des Artenschutzes.

In den letzten Jahren wurden die Tierschutzgesetze in den meisten Ländern der Europäischen Union und ihrer Nachbarländer verschärft. In Spanien ist ein bundesweit gültiges einheitliches Tierschutzgesetz geplant aber noch nicht erlassen. In China und Indien gibt es nur geringe oder keine Regelungen zum Tierschutzrecht.

Wikipedia-Link» Tierschutzgesetz

Tierschutzrecht ist also ebenfalls eine relativ neue Angelegenheit und keineswegs selbstverständlich. Aber die Sache ist noch viel verwickelter:

In Deutschland wurde im Reichstrafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 (§ 360 Nr. 13) als Übertretung mit Strafe bedroht, wer „öffentlich oder in Ärgernis erregender Weise Thiere boshaft quält oder misshandelt.“ Geschützt wurde also das Empfinden der Menschen, weswegen man von einem anthropozentrischen Tierschutz spricht.

a.a.O.

Interessant: Nicht-öffentlich konnte man die Tiere also auch nach dieser Gesetzeslage weiterhin nach Belieben boshaft quälen und mißhandeln, das war kein Problem und wurde auch nicht als Problem gesehen. Dieser Sachverhalt änderte sich erst unter den Nazis, die damit allerdings ihre eigenen Zwecken verfolgten:

Für die Nationalsozialisten war der Tierschutz ein willkommenes populäres Thema – auch weil Pelzhändler wie praktische und akademische Mediziner und Biologen vielfach Juden waren und mit Tierschutzargumentationen nicht nur deren berufliche Existenz in Frage zu stellen, sondern über das Verbot des religiös bedingten Schächten hinaus auch ihr kulturelles Leben unter Druck zu setzen war. Nach der Machtübernahme 1933 wurde bereits ab dem 1. April 1933 unter Innenminister Wilhelm Frick mit Hochdruck und intensiver Mitarbeit der Tierschutzverbände an einem pathozentrischen Tierschutzgesetz gearbeitet, welches das Leiden des Tieres und nicht mehr dessen öffentliche Wirkung in den Mittelpunkt stellte.

Zunächst bestrafte der durch ein Gesetz vom 26. Mai eingefügte § 145b StGB nun generell das rohe Misshandeln sowie das absichtliche Quälen von Tieren als Vergehen (RGBl. I S. 295). Diese Strafvorschrift wurde in das am 24. November erlassene Reichstierschutzgesetz (RGBl. I S. 987) übernommen.

Ein Verbot des rituellen Schächtens wurde am 21. April 1933 durch das Gesetz über das Schlachten von Tieren (RGBl. I S. 203) eingeführt. Unter vermeintlich zivilisatorischen Vorzeichen bediente es antisemitische Ressentiments und schränkte religiöse Freiheiten der Juden erheblich ein.

Am 16. August 1933, über drei Monate vor Erlass des Reichstierschutzgesetzes, hatte Hermann Göring in seiner Funktion als preußischer Ministerpräsident die „Vivisektion an Tieren aller Art für das gesamte preußische Staatsgebiet“ per Erlass als verboten erklärt. Die gleichzeitige Androhung von Lagerhaft für Tierquälerei im Rahmen einer Radioansprache war eine der ersten öffentlichen Erwähnungen der Konzentrationslager.

Die nationalsozialistische Tierschutzgesetzgebung war nicht im Gegensatz zu den massenhaft durchgeführten Menschenversuchen mit oft tödlichem Ausgang, genauso wenig wie dem nationalsozialistischen Krankenmord oder dem Holocaust. Der nationalsozialistische Tierschutzgedanke implizierte eine radikale Verschiebung innerhalb der Mensch-Tier-Hierarchie, ausgewählten Tieren wurden als ideologischer Bestandteil einer arisch-naturverbundenen Volksgemeinschaft Schutz gewährt, außerhalb dieser stehenden Menschen wurde dieser verwehrt.

Auf den Punkt brachte diese Einstellung Heinrich Himmler bei seiner Posener Rede am 4. Oktober 1943:

Ob bei dem Bau eines Panzergrabens 10.000 russische Weiber an Entkräftung umfallen oder nicht, interessiert mich nur insoweit, als der Panzergraben für Deutschland fertig wird. (…) Wir Deutsche, die wir als einzige auf der Welt eine anständige Einstellung zum Tier haben, werden ja auch zu diesen Menschentieren eine anständige Einstellung einnehmen, aber es ist ein Verbrechen gegen unser eigenes Blut, uns um sie Sorge zu machen….

a.a.O.

Über diese Entartungen müssen wir uns vermutlich nicht unterhalten; wir sehen aber, daß das Tierschutzrecht unmittelbar mit religiösen Bräuchen kollidiert. Außerdem ist natürlich die Frage, wann genau "Tierquälerei und Missbrauch durch Menschen" vorliegt.

Diese Frage wird ja auch im Pferdesport öffentlich und höchst kontrovers geführt. Was für manche Pferdefreunde eindeutig Tierquälerei und Mißbrauch durch Menschen ist, halten andere nicht nur für völlig normal, sondern sogar für pferdeschonend und damit das Gegenteil von Tierquälerei und Mißbrauch.

Tierschutzgesetz  oben 



Tiere dürfen also laut unserem Tierschutzgesetz von ihren Besitzern nicht gequält werden – obwohl Gewaltanwendung immer noch an der Tagesordnung ist. In der letzten Woche habe ich beispielsweise erwähnt, daß der bekannte Umwelt- und Tierschützer Wikipedia-Link» Horst Stern sehr viel Verständnis für die gewaltanwendende Ausbildung von Jagdhunden aufbrachte. Was sagt das Gesetz?

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Erster Abschnitt
Grundsatz
§ 1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen

§ 2a

[...]

(1a) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, Anforderungen an Ziele, Mittel und Methoden bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Tieren festzulegen.

§ 3

Es ist verboten,

1. einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen,

1a. einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist,

1b. an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden, [...]

5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind, [...]

» Tierschutzgesetz

Nach § 3 Abs. 1a dürfte die von Horst Stern angeprangerte Praxis des Nervenschnitts eindeutig gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Alle weiteren Einzelheiten müssen anscheinend erst noch geklärt werden – wann handelt es sich um Gewalt? Es sollte nicht verwundern, wenn viele Methoden der Vergangenheit eigentlich inakzeptabel wären.

Ist es nicht so wie bei den Menschen? Wurde da nicht auch unterschieden zwischen zulässiger und unzulässiger Gewalt? Wird nicht noch heute behauptet, daß gewisse Arten körperlicher Züchtigung durchaus positiven Wirkungen haben und auf keinen Fall schaden? Diese Behauptungen werden ja nicht nur von denen aufgestellt, die gerne züchtigen wollen, sondern auch von denen, die sie erlitten haben.

Quellen / Verweise  oben 

  1. Magazin EquiVoX-Link Zwang und Gewalt
  2. » Manchmal hat mir eine tracht prügel geholfen..
  3. Wikipedia-Link» Fredy Knie senior
  4. Wikipedia-Link» Prügelstrafe
  5. » Prügeln im Namen Gottes
  6. » Christliche Schule will Prügelstrafe
  7. Wikipedia-Link» Tierschutzgesetz
  8. Wikipedia-Link» Horst Stern
  9. » Tierschutzgesetz
  10. Magazin  Tu Gutes und rede darüber, Spenden für den guten Zweck – Bexter Hof Open freut sich auf Ihren Besuch
    EquiVoX-Link Ausgabe 479 · Teil Teil 1
  11. Magazin  Wo und wie kann ich Gutes tun?, Die Umsetzung des Philanthropie-Konzepts
    EquiVoX-Link Ausgabe 480 · Teil Teil 2
  12. Magazin  Spenden sind Glücksbringer, Kontakte, Schicksale, Initiativen und Integration
    EquiVoX-Link Ausgabe 484 · Teil Teil 3
  13. Magazin  Heilung und Linderung, Fallgeschichten und Randbedingungen des Pferdeeinsatzes im Gesundheitswesen
    EquiVoX-Link Ausgabe 485 · Teil Teil 4
  14. Magazin  Zwang und Gewalt, Springsport, Stierkampf und Bewußtseinswandel
    EquiVoX-Link Ausgabe 486 · Teil Teil 5


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Autorenhinweise m_red  » Werner Popken und wie angegeben

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Leserresonanz oben 

Notizen  Leserbrief  2028 vom 27.11.2008
zu Ausgabe Magazin  479  480  484  485  486  487  490  491  492  493  496  497  498  499  500  503  504
Temple Grandin & Artikelserie

Hallo Herr Popken,

Sie hatten mal geschrieben "zufriedene Leser schreiben keine Briefe" -da ist wohl was dran, aber manchmal sind Sie so gut, daß ich mich einfach melden muß.

Lieben Dank für die beiden ausführlichen Artikel u.a. zu dem Buch von Temple Grandin. Ich habe es mir direkt letzte Woche besorgt, hatte von der Dame schon vor einiger Zeit mal einen Bericht gesehen & leider den Namen wieder vergessen. Über diese Art Anregungen freue ich mich extrem, also wirklich danke!

Ihre Artikelserie zu den Themenkomplexen "Macht, Gewalt, Sexualität, Miteinander" fand ich sehr beachtens- & nachdenkenswert. Ich hege den Verdacht, daß viele Machtphantasien, egal auf welchem Gebiet, ob in sozioalen Systemen von Menschen, ob im Umgang mit Tieren oder in der Sexualität, durchaus etwas mit unreflektierter Langeweile zu tun haben.

Wer tatsächlich Macht innehat, ist sich - so er sie behalten will oder muß - durchaus darüber im klaren, wieviel Macht auch mit Last & Verantwortung zu tun hat. Ich rede hier nicht von verantwortungslosen Managern, die Millionen verpulvern & ausschließlich am eigenen Wohlleben interessiert sind, ich meine den Großteil an mittelständischen Unternehmen, in denen Führungskräfte, die ihre Aufgabe ernst nehmen, leiden "wie Hund", wenn sie Mitarbeiter entlassen oder Krisengespräche führen müssen. Dieses Leiden finde ich übrigens sinnvoll & verständlich, ich verstehe es als Preis für Macht.

Mit einem Tier ist es nicht anders. Wenn ich die Macht habe, über mein Pferd, meinen Hund zu bestimmen, dann bin ich hier für Leben & Tod verantwortlich, im drastischten Sinne. Angenehm ist das durchaus nicht immer, jeder Tierbesitzer weiß das, der schon mal mit seinem Vierbeiner zur Tierklinik musste oder sich ob einer Tierarztrechnung derbe auf den Hintern gesetzt hat. Ich denke auch immer an eine frühere Reitbeteiligung, das Pferd hatte Spat & MUSSTE bewegt werden, auch wenn ihm das sehr, sehr unangenehm war. Ich habe mit Tränen in den Augen geritten - die Alternative war aber, das Pferd stehenzulassen & dauerhaft Lahmheit & Schmerzen in Kauf zu nehmen. Also habe ich mich gefühlt wie ein Schwein, mich bei jedem Schritt entschuldigt & erst wieder entspannt, wenn das Tier nach 30 Minuten klar ging. Selten hat mir Macht so wenig Spaß gemacht.


Ihre Zweifel, ihr Abwägen der Argumente freuen mich aus tiefstem Herzen so soll es sein! Es geht ja, auch im Journalismus, garnicht so sehr darum, Antworten zu finden, sondern vielmehr darum, Fragen aufzuwerfen & zu verunsichern.

Bitte gerne mehr von diesen ideologisch-kritischen Artikeln! Ich kann mich nicht jede Woche umfänglich dazu äußern, freue mich aber immer wieder, einen solchen Leitartikel zu lesen.

Schade übrigens, daß das Abo-Modell nicht funktioniert hat, ich fand es fair & sinnvoll. Ich habe angefangen, Freunde & Bekannte auf Ihre Seite hinzuweisen & hoffe, dies tun auch andere Leser; vielleicht trägt sich die Seite ja doch noch mal übers Anzeigengeschäft. Ich wünsche es Ihnen & uns Lesern.

Mit herzlichem Gruß,
Susanne

Inhaltsverzeichnis Magazin oben 

Magazin  Magazin: Das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 487 vom 20.05.2012
Hauptartikel  Immer feste druffPferdemesse  Messe: PferdemarketingEditorial  Editorial: Editorial 487Tip  Tip: Hufe XXIIPoster  Poster: Es reichte nicht.
Pferdemesse  Messe: LobbackLeserbriefe  LeserbriefeAngebot_der_Woche  Angebot der WochePferdemesse  Messe: ReiterhotelGesuche  Gesuche
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