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Angebot für Kalenderwoche 2008-33
Was ist das Besondere und Neue an der Hufklinik Tübingen?
Die Hufklinik beherbergt ihre Patienten in einem großen Offen-Laufstall, der mit speziellen Fußböden innen wie außen auf die Bedürfnisse fußkranker Pferde eingerichtet ist.
Mit dem Offen-Laufstall wird dem biologisch bedingten Bedürfnis der Pferde nach ständiger Bewegung (das Pferd kennt keinen Tag-Nacht-Rhythmus!) Rechnung getragen.
Nur beim Laufen (Wechsel von Be- und entlastung ) werden Hufe und Füße optimal durchblutet. Stehen bedeutet geringere Blutumwälzung und somit verzögerten Stoffwechsel, also verzögerte Heilung.
Die positiven Erfahrungen mit Bewegung in einr Herde gerade für fußkranke Pferde und Tiere, deren deformierte Hufe nach Beschlag und falscher Behandlung wieder in die physiologische Form kommen sollen, haben Anstoß zum Bau einer Hufklinik gegeben.
Somit kann mehr Pferden als bisher geholfen werden!
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Ausbildung zum Hufheilpraktiker
Das in diesem Fortbildungslehrgang vemittelte Wissen befähigt Sie die Barhuftherapie und -pflege auch professionell auszuüben. Hufpfleger und Hufheilpraktiker sind jetzt anerkannte Berufe.
Das neue Hufbeschlagsgesetz wurde vom Verfassunggericht stark eingeschränkt und betrifft unser Institut und die Ausbildung zum Hufheilpraktiker in keiner Weise. In Ländern wie z.B. Frankreich haben sich mehrere Schmiede als Hufheilpraktiker ausbilden bzw. umschulen lassen. Die neuen Kollegen kennen die Hufbearbeitung von beiden Seiten und können sich einer großen Akzeptanz im Markt erfreuen.
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| 23. – 25. August | Nordwest / Großraum Celle | |
| 29. – 31. August | Leipzig / Sachsen | |
| 4. – 6. Oktober | Tübingen / Baden-Wtbg. | |
| 18. – 20. Oktober | Nordeifel – Losheim / NRW | |
| 25. – 27. Oktober | München / Bayern | |
| 8. – 10. November | Hufseminar Schweiz – deutschsprachig |
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Kontaktdaten |
Firma | Dr.med.vet. Hiltrud Straßer | Institut für Hufgesundheit & ganzheitliche Pferdebehandlung | Deutschland | Blaihofstraße 43/1 | 72074 Tübingen / Pfrondorf | 07071/87 57 2 | 07071/87 57 2 | | » hufklinik.de |
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» Kutschen | » Kühnle
Weltmeister fahren KÜHNLE.
Auch Sie fahren bestens mit KÜHNLE-Kutschen. | Angebot für Kalenderwoche 2008-33
50. Deutsches Fahrderby in Riesenbeck
Fredrik Persson |
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Auch Fredrik Persson schaute in Riesenbeck auf dem Kühnle-Stand vorbei und wurde herzlich von Marion und Gustav Kühnle begrüßt. Das 50. Deutsche Fahrderby wollte er sich nicht entgehen lassen, obwohl er am 29. Juni in Aachen einen Unfall in Hindernis 4 hatte und sich einen Rippenbruch zuzog. "Rippenbruch als gutes Omen" titelten die Westfälischen Nachrichten:
Riesenbeck. Die Folgen des CHIO in Aachen spürt Fredrik Persson, Titelverteidiger beim Deutschen Fahrderby, noch heute. Im Gelände an Hindernis vier war für den jungen Schweden das Turnier zu Ende. Bei einem Unfall fiel er vom Bock, brach sich eine Rippe und musste auch noch eine Nacht im Krankenhaus bleiben. Eine schmerzhafte Geschichte.
Deswegen auf Riesenbeck zu verzichten kam für den Mann aus Trolleboda im schwedischen Blekinge nicht in Frage. „Ich wollte vor der WM unbedingt noch ein Turnier fahren, und ich wollte gerne nach Riesenbeck zurück, denn es ist immer nett und schön hier“, sagt Persson. Nicht zu vergessen, dass er im vergangenen Jahr gewonnen hat. Und dieser Sieg des Vorjahres ist es, der Persson den Rippenbruch in einem anderen, positiveren Licht sehen lässt. „Vergangenes Jahr hatte ich auch Pech in Aachen und habe danach Riesenbeck gewonnen“, so Persson schmunzelnd. „Ich hoffe, diesen Trend fortsetzen zu können.“ Mit den bisherigen Leistungen seines Gespannes war Persson aber sehr zufrieden. „Vor allem in der Zweispänner-Dressur sind die Pferde schön ruhig gegangen.“
» Deutsches Fahrderby: Rippenbruch als gutes Omen |
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 Fredrik Persson, Marion und Gustav Kühnle, Riesenbeck, 3.8.2008 |  Fredrik Persson, Marion und Gustav Kühnle, Riesenbeck, 3.8.2008 |  Fredrik Persson, Riesenbeck, 3.8.2008 |  Fredrik Persson, Riesenbeck, 3.8.2008 |  Fredrik Persson, Riesenbeck, 3.8.2008 |  Fredrik Persson, Riesenbeck, 3.8.2008 |
Wovon allerdings niemand berichtet hat, sind die Konsequenzen dieses Unfalls. Er konnte unter diesen Umständen seinen schweren Lastzug nicht selbst nach Schweden zurückfahren. Gustav Kühnle rief deshalb seinen Fahrer an und schilderte ihm den Fall mit der Bitte, einzuspringen und die Fahrt zu übernehmen. Leider war dieser unterwegs und anderweitig verplant und deshalb nicht verfügbar.
Bei diesem Telefonat fuhr Gustav Kühnle Kutsche, und auf dem Bock saß Andreas Wintgens, der bekannte Kaltblut-Vierspännerfahrer, der das Telefonat mithörte und so von der Problematik erfuhr. Er drehte sich herum und sagte: "Den Zug könnte ich wohl auch fahren, den entsprechenden Führerschein habe ich." Sprachs, telefonierte mit seiner Familie, um die Termine umzudisponieren, und fuhr Pferde, Kutschen und Team zurück nach Schweden. Fredrik Persson machte die Reise per Flugzeug. Das ist Sportskameradschaft par Excellence!
 Andreas Wintgens, Herford, 14.6.2008 (Ausschnitt) |  Andreas Wintgens, Herford, 14.6.2008 |
Im Deutschen Fahrderby belegte Fredrik Persson diesmal den vierten Platz in der Gesamtwertung; bei der Zweispännerprüfung war er Zweiter hinter Chester Weber, dem Gesamtsieger, in der Zweispännerdressur Dritter hinter Weber und Boyd Exell, in der Vierspännerdressur Dritter wieder hinter Weber und Exell, im Marathon leider nur Siebter, was ihn dann insgesamt zurückwarf.
Kühnle Kutschen gefertigt entsprechend den FN-Richtlinien |
» Kunst | » Mähler
Malerei und Zeichnung
Mit einem Bild Ihres Pferdes mache ich Sie glücklich | Angebot für Kalenderwoche 2008-33
Kentucky
Pferdeportraits nach Ihrer Fotovorlage |
Wenn Sie Ihr Pferd von mir portraitieren lassen, können Sie sich auf ein Kunstwerk freuen, das Ihr Pferd garantiert so darstellt, wie Sie es kennen und mögen.
 Kentucky 36 x 48 cm, Aquarell |
Ich werde oft gefragt, wie es denn möglich ist, ein Tier, das ich nie in natura gesehen habe, so zu malen, dass es tatsächlich charakteristisch getroffen ist und der Besitzer schließlich sein Pferd auf dem Bild anschaut. Auf jeden Fall: es ist möglich. Beinahe alle meiner Auftraggeber haben mir das begeistert bestätigt, nachdem sie das Bild ihres Tieres in den Händen hielten.
Um die fehlende persönliche Begegnung mit dem Pferd wett zu machen, benötige ich viele Informationen. Wenn Sie mir mehrere Fotos zur Verfügung stellen, geben Sie mir wichtige Hinweise, die sich letztlich im Bild wieder finden. Allein die von Ihnen vorgenommene Auswahl der Fotos lässt Schlüsse über Ihre Sicht des Pferdes zu.
Schicken Sie mir ruhig auch solche Fotos, die für ein Bild als Vorlage ungeeignet erscheinen. Jedoch sollte auf jeden Fall eins dabei sein, welches Ihr Tier deutlich erkennen lässt, groß genug, scharf und nicht zu dunkel ist. Fotos, die unscharf sind, oder bestimmte Partien nicht erkennen lassen zwingen mich dazu, die fehlenden Stellen nach eigener Vorstellung zu malen. Das wird anatomisch richtig, aber ob es wirklich Ihr Pferd ist, ist dann Glückssache. Um das zu vermeiden berate ich Sie gerne bei der Auswahl des als Vorlage geeigneten Fotos.
Natürlich komme ich auch zu Ihnen und male ein Portrait nach dem lebenden Modell, wenn Sie es wünschen. Die dabei anfallenden Kosten stelle ich vorab in Rechnung.
Ich will Ihr Pferd nicht nur mit dem Auge des Malers und Pferdeliebhabers sehen, sondern auch mit Ihren Augen und gemeinsam mit Ihnen die die beste Variante entwickeln, es würdig in Szene zu setzen. Meine Aufgabe als Maler ist es dann, das Motiv richtig zu erfassen, die Bildfläche durchdacht aufzuteilen und das Tier auf dem Papier oder der Leinwand lebendig werden zu lassen.
Erzählen Sie mir von Ihrem Pferd! Ich freue mich darauf!
Kontaktdaten |
Frau | Maria Mähler | | Deutschland | Dorfstraße 28 | 16348 Marienwerder, OT Ruhlsdorf | 03 33 95 – 7 12 96 | | | » www.maria-maehler.de |
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Angebot für Kalenderwoche 2008-33
Liebe große und kleine Leser,
Abschied nehmen fällt immer schwer, besonders, wenn Sehnsüchte erfüllt worden sind und die Tage voller wunderbarer Erlebnisse waren. So ist es ganz natürlich, daß der Abschied zugleich den Wunsch nach Wiederholung hervorbringt. Wie oft hören und lesen wir, wie im Dankesbrief dieser Woche: "Ich hoffe, ich komme bald wieder."
Hier wird sogar ein konkreter Terminwunsch geäußert. Allerdings folgt in der nächsten Zeile ein Wort, das es in sich hat: "Naja". Dieses Wort bringt Resignation zum Ausdruck, so als sei die Hoffnung so gut wie vergebens. Die Bedeutung ist unschwer zu erraten. Es geht um Unausgesprochenes, gewissermaßen um ein Tabu. Es geht um Geld.
Denn ein Aufenthalt bei uns ist natürlich nicht kostenlos zu haben. Und gerade angesichts zunehmend angespannter Haushaltskassen dürfte die Entscheidung weniger von den Bedürfnissen und Sehnsüchten des Kindes als vielmehr von den vorgegebenen Möglichkeiten abhängen. Und deshalb sieht das Kind kaum eine Chance. Ist eine solche Situation unausweichlich?
Eine Pfarrersfrau beklagte neulich die Sorglosigkeit, um nicht zu sagen Verantwortungslosigkeit, mit der Schüler auf Klassenfahrt mit ihrem Taschengeld umgehen. So etwas habe es bei ihren sechs Kindern nie gegeben. Die hätten nämlich nie Taschengeld bekommen. Taschengeld, das sei doch eine perverse Idee. Normalerweise müsse der Mensch für sein Einkommen arbeiten. Warum solle das nicht für Kinder gelten?
Ihre Kinder hätten immer über reichlich Geld verfügt und seien damit sehr verantwortlich umgegangen, denn es sei selbstverdientes Geld gewesen. Es gäbe so viele Möglichkeiten im häuslichen Bereich, Aufgaben zu vergeben, die selbstverständlich zu honorieren seien, und damit seien sehr viele Probleme auf einmal gelöst.
Hätte Ann-Cathrin die Möglichkeit, selbst Geld zu verdienen und auf ihren Aufenthalt bei uns hinzuarbeiten, müßte sie nicht hoffnungslos resignieren. Sie hätte ein Ziel und könnte sich ausrechnen, wann es erreicht wäre. So einfach wäre das. Ganz nebenbei würde sie auch noch eine ganze Menge Stolz auf ihre eigenen Leistung ansammeln und ihren Aufenthalt bei uns mit Sicherheit auch anders erleben, nämlich im Bewußtsein, sich diese Freuden selbst erarbeitet zu haben.
Ihre Familie Vox
| Aus unserem Ordner mit Dankesbriefen |
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Eggermühlen, Freitag, 25. Oktober 2002.
Liebe Dörthe! Schade, dass ich morgen fahren muss! Ich werde euch und
die Ponys, besonders Gafield sehr vermissen!
Die 16 Tage waren superschön, und ich danke euch für
alles! Ich hoffe ich komme bald wieder.
Vielleicht in den Sommerferien?
Naja, nochmal danke für alles, deine
Ann-Cathrin
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Kontaktdaten |
Familie | Vox | Reiterhotel Vox | Deutschland | Bockradener Schulstr. 2 | 49577 Eggermühlen | 05435/443 | 05435/1381 | | » www.reiterhotel-vox.de |
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Angebot für Kalenderwoche 2008-33
 Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen († 2009) |
Tipp der Woche
Die Haftung des Pensionsstallbetreibers
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Das Oberlandesgericht Naumburg hat sich im April 2008 mit der Rechtsfrage zu befassen, wie weit die Haftung eines Pferdepensionsbetreibers reicht. Eine Tierhalterin hatte ein zweijähriges Pferd in Pension gegeben, das sich im Einverständnis mit der Einstellerin mit einem anderen Jungpferd auf einer Weide befand. Das Pferd der Klägerin sprang aus unbekannten Gründen über den Zaun der Weide und wurde tot im angrenzenden Graben aufgefunden. Als Todesursache konnte durch den Tieerarzt ein Genickbruch oder ein Herz-Kreislaufversagen ermittelt werden. Was letztendlich zum Tod des Pferdes geführt hatte, blieb ungewiß. Die Pferdehalterin/Klägerin nahm den Pensionsstallbetreiber auf den Wertverlust des Pferdes in Anspruch.
Der Pensionsstallbetreiber hatte in einem Formularvertrag vereinbart, dass er für Schäden an den eingebrachten Pferde nicht haftet, es sei denn, die Haftung beruhe auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das OLG entschied, dass diese Haftungsfreizeichnung im Pensionsvertrag eine unzulässige allgemeine Geschäftsbedingung darstellt. Das Gericht wies ergänzend darauf hin, dass es sich beim Pensionsvertrag um einen entgeltlichen Verwahrvertrag handele, bei dem die Aufbewahrung als Hauptpflicht zum einen in der Gewährung des erforderlichen Raums – ggf. auch unter freiem Himmel – liege und zum anderen in der Übernahme der Obhut für das Pferd.
Das Füttern, die Pflege und die sichere Unterbringung eines überlassenen Pferdes sind nach Auffassung des OLG Naumburg als Maßnahme zur Erhaltung Teil des Pflichtenkatalogs eines solchen Verwahrungsvertrages. Das Gericht führte ergänzend aus, dass der Haftungsausschluss unwirksam sei, da er mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, unvereinbar sei. Grundgedanke des entgeltlichen Verwahrvertrages sei gerade die Obhut über das Pferd, welche eine Hauptleistungspflicht darstelle. Aus diesem Grunde könne der Pensionsstallbetreiber seine Haftung für Schäden an dem Pferd in einem Formular-Pensionsvertrag nicht ausschließen oder begrenzen.
Das OLG Naumburg führte zur Haftung des Pensionsstallbetreibers für den Tod des Pferdes weiter aus, dass dieser eine objektive Pflichtverletzung begangen habe, weil die Klägerin bei Durchführung dieses Vertrages zu einem Schaden gekommen sei. Der beklagte Pensionsbetreiber sei verpflichtet gewesen, für die Sicherheit und Erhaltung des Pferdes Sorge zu tragen. Dies habe er offensichtlich nicht getan, da das verunglückte Pferd bei einem Ausbruch aus der Weide tödlich verunglückt sei.
Aufgabe des Pensionsbetreibers sei es aber gerade gewesen, das Pferd sicher unterzubringen. Der Stallbetreiber hatte die Weide so zu sichern, dass das Pferd nicht entweichen konnte. Gleichzeitig hätte die Eingrenzung so gestaltet werden müssen, dass sich das Pferd bei einem Ausbruch nicht verletzt. Das Gericht stellte fest, es sei davon auszugehen, dass bereits der Beweis des ersten Anscheins dafür spreche, dass die Umzäunung unzureichend war. Schlließlich habe die Einzäunung am Unfalltag ihre Funktion nicht erfüllt. Der Zaun entlang des Grabens sei unter Berücksichtigung des Sehvermögens von Pferden nicht ausreichend hoch und erkennbar gewesen, um die dort untergebrachten Pferde am Überspringen bzw. Durchbrechen des Zaunes zu hindern.
Das Gericht ging davon aus, dass für Großpferde eine Zaunhöhe von bis zu zwei Metern und bei Ponys bis zu 1, 50 m zu fordern sei – und zwar gerade in Anbetracht der angrenzenden Gefahrenquelle in Form des Grabens. Außerdem müsse ein Zaun für Pferde grds. gut sichtbar sein, um die Pferde von einem Überspringen oder Durchbrechen von vornherein abzuhalten. Für die Entscheidung könne dahinstehen, ob der Zaun zunächst von einem anderen Pferd niedergetreten wurde und das Pferd an dieser Stelle ausgebrochen sei. Grundsätzlich hätte der Zaun nach Ansicht des Oberlandesgerichts so beschaffen sein müssen, dass dies nicht hätte geschehen können.
Der beklagte Stallbetreiber wandte ein, es gebe auch andere denkbare Ursachen für den Unfall, wobei er allerdings keinen konkreten anderen Geschehensablauf darlegen konnte. Das Gericht stellte daher fest: Der Pferdepensionsbetreiber könne sich nur entlasten, wenn er darlegt und beweist, dass es auch ohne eine von ihm zu vertretende Pflichtverletzung zu dem Unfall und damit zum Verenden des Pferdes gekommen sei. Diesen Beweis konnte der Stallinhaber jedoch nicht führen. Er wurde daher dem Grunde nach verurteilt, der Klägerin den eingetretenen Schaden zu ersetzen.
Kontaktdaten |
Herr | Enzio Graf Rességuier de Miremont | Kanzlei Eduard Graf von Westphalen | Deutschland | Mandlstr. 22 | 80802 München | 089 / 3063040 | 089-30630430 | | » pferderecht-wissen.de |
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